kurz:erklärt
Sexarbeit bezeichnet eine konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner_innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter (vgl. u. a. Schuster, Sülzle & Zimowska, 2010). Der Begriff Sexarbeit wird auf verschiedene Weisen verwendet. Im weiteren Sinne handelt es sich um einen Oberbegriff für sämtliche Formen sexueller und erotischer Arbeit. Prostitution, also die explizit körperliche „Ausübung, Erduldung und Stimulation von sexuellen Handlungen gegen Entgelt“ (Zurhold, 2002, S. 105) stellt damit einen Teilbereich von Sexarbeit dar. Im Kontext sex-positiver feministischer Politiken wird der Begriff Sexarbeit auch synonym für Prostitution verwendet, um deren Dienstleistungscharakter zu betonen und eine Anerkennung von Sexarbeit als Lohnarbeit zu befördern. [1]
Als Oberbegriff bezeichnet Sexarbeit sämtliche Arbeiten in der Sexindustrie, wie die Darstellung in Pornofilmen und -magazinen, Striptease, Lapdance/erotischer Tanz, Tantra-Massagen, die Arbeit als Dom_inas, Escorts, Straßen- und Bordell-Prostitution, Telefonsex, Onlinesex und vieles mehr, was den Tausch einer sexuellen Dienstleistung gegen finanzielle oder materielle Vergütung beinhaltet (vgl. Weitzer, 2000). Bis zu welchem Grad explizit physischer sexueller Kontakt mit Kund_innen Teil der Sexarbeit ist, variiert also je nach Tätigkeitsfeld. Gemein ist allen Formen von Sexarbeit die Sexualisierung der Tätigkeit, die Vergütung und die Durchführung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Sexarbeiter_in und Kund_in. Gibt es keine Einwilligung, handelt es sich nicht um Sexarbeit, sondern um sexualisierte Gewalt, da Sex gegen den Willen der Beteiligten auch dann einen Straftatbestand darstellt, wenn dafür bezahlt wurde (vgl. Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V., 2013). [2]
Die – insbesondere bei sex-positiven Feminist_innen gängige – (politische) Verwendung des Begriffs Sexarbeit als Synonym für Prostitution (vgl. u. a. Agustin, 2007; Califia, 1994; Chapkis, 1997; O’Neill, 2001) entstammt der internationalen Hurenbewegung der 1980er Jahre und steht im Kontext der Wages-for-housework-Kampagne (vgl. u. a. Biermann, 1979; Federici, 2012). Der Begriff selbst geht auf die Sexarbeits-Aktivistin Carol Leigh zurück (vgl. Leigh, 1997, S. 225). Leigh verwendete den Begriff der „Sex Work Industry“ (Leigh, 1997, S. 230) erstmalig 1978 auf einer feministischen Tagung, um der dort verwendeten Bezeichnung der „Sex Use Industry“ (Leigh, 1997, S. 230), die sie als negativ und abwertend wahrnahm, eine weniger pejorative Bezeichnung entgegenzusetzen und die Betonung darauf zu legen, dass es sich bei Sexarbeit um Arbeit im Sinne einer Dienstleistung handele (vgl. Leigh, 1997, S. 229–231). Über die 1987 von Priscilla Alexander und Frédérique Delacoste herausgegebene Anthologie „Sex Work. Writings By Women In The Sex Industry“, in der erstmalig Sexarbeiter_innen selbst über ihre Erfahrungen in der Sexindustrie schrieben, entwickelte sich der Begriff Sexarbeit zu einer populären Bezeichnung und findet inzwischen auch in Politik und Medien breite Verwendung. Damit soll eine nicht-stigmatisierende Bezeichnung geschaffen und der Fokus auf den Aspekt der Arbeit gelegt werden (vgl. Ditmore, 2006, S. xxv). Politisch geht damit in der Regel die Forderung einher, Sexarbeit zu entkriminalisieren und als Dienstleistung anzuerkennen. Dies stellte eine klare Abgrenzung gegenüber der unter sich selbst als abolitionistisch oder auch radikal bezeichnenden Feminist_innen verbreiteten Sichtweise dar, die Sexarbeit per se als unfreiwillig und Ausbeutung von Frauen betrachtet, wodurch Sexarbeiter_innen generalisierend als Opfer dargestellt und migrantische Sexarbeiter_innen häufig mit Betroffenen von Menschenhandel in eins gesetzt werden (vgl. u. a. Dworkin, 1997; Farley, 2004; Kreston, 2000; MacKinnon, 1993). Die daraus resultierende politische Forderung ist häufig die Kriminalisierung von Prostitutionskund_innen, die mit dem Wunsch einhergeht, Sexarbeit abschaffen zu können. [3]
So unvereinbar die politischen Forderungen von abolitionistischen/radikalen und sex-positiven Feminist_innen auch nach wie vor sein mögen, argumentieren beide Positionen mit dem Wohlergehen von Sexarbeiter_innen und beziehen Position gegen patriarchale Strukturen und für sexuelle Selbstbestimmung (vgl. Grenz, 2005, S. 15). Es herrscht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass Sexarbeit eine Reaktion auf die sozio-ökonomischen Erfordernisse einer heterosexistisch und rassistisch strukturierten, prekarisierten kapitalistischen Gesellschaft darstellt (vgl. O’Neill, 2001, S. 15–16). In dieser Gemengelage führt eine einseitige Zuschreibung des Opferstatus an Sexarbeiter_innen häufig zu einer generalisierten Viktimisierung migrantischer Sexarbeiter_innen, denen damit die eigene Entscheidungsfähigkeit zum – sicherlich oft prekarisierten – Arbeitsplatzwechsel aberkannt wird. Die Zuschreibung eines passiven Opferstatus rekurriert dabei auf eine unterstellte Unwissenheit und Naivität von Migrant_innen, insbesondere aus Ländern des globalen Südens. Verschiedene Fallstudien zu den Migrationsgründen Prostituierter legen nahe, dass ein beträchtlicher Teil jener Sexarbeits-Migrant_innen durchaus als selbstverantwortliche soziale Akteur_innen ernst zu nehmen sind, die größtenteils wussten, in welchem Sektor sie im Zielland arbeiten würden (vgl. Thorbek & Pattanaik, 2002; Zimowska, 2005; Mai, 2009). Dennoch ist die Situation von (migrantischen) Sexarbeiter_innen häufig von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen geprägt, auch oder gerade wenn diese trotz prekärer und abusiver Arbeitsbedingungen nicht unbedingt in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten (vgl. Mai, 2009; Zimowska, 2005). Daher erscheint es von Bedeutung, die generalisierende Verknüpfung von Sexarbeit und Menschenhandel sowie die damit einhergehenden Viktimisierung von Sexarbeiter_innen zu hinterfragen, aber ebenso wichtig, spezifische Verletzbarkeiten herauszuarbeiten, denen diese ausgesetzt sein können. Auch wenn Sexarbeiter_innen nicht per se als Opfer bezeichnet werden können, sind sie aufgrund der Stigmatisierung, Abwertung und Moralisierung ihrer Arbeit tatsächlich verletzbarer als andere Arbeiter_innen oder – wenn Sexarbeit illegalisiert ist – auch durch Übergriffe seitens der Polizei und durch Hürden in der Gewährleistung einer basalen Gesundheitsversorgung (vgl. Richter, 2013). Sexarbeit aus einem sex-positiven Blickwinkel zu betrachten heißt also keinesfalls, die Bedingungen zu romantisieren, unter denen viele Sexarbeiter_innen arbeiten, sondern Sexarbeit entsprechend politisch zu kontextualisieren, aber stets unter Anerkennung von Arbeitsrechten. [4]
Sexarbeit ist tief verankert in gesellschaftlichen Vorstellungen von Geschlechterrollen und heteronormativen Geschlechterbeziehungen. Auch wenn sexuelle Dienstleistungsverhältnisse nicht notwendigerweise an spezifische Geschlechterrollen bzw. vergeschlechtlichte Körper gekoppelt sind und neben heterosexueller weiblicher Sexarbeit zahlreiche weitere Formen existieren, wie beispielsweise männlich heterosexuell, männlich und weiblich homosexuell oder trans*, werden Sexarbeiter_innen im Alltagsverständnis nahezu durchgehend als weiblich beschrieben, ihre Kund_innen und Zuhälter_innen hingegen als männlich. Diese Zuordnung schließt an das persistente historische Muster an, in dem diejenigen, die Sex verkaufen, als weiblich und diejenigen, die sexuelle Dienste in Anspruch nehmen bzw. von diesen profitieren, als männlich adressiert werden (vgl. Kempadoo, 1998, S. 5; Ditmore, 2006, S. xxxii). Dadurch werden insbesondere Trans*-Sexarbeiter_innen weitgehend unsichtbar gemacht. Denn diese Adressierungen sind keinesfalls gleichbedeutend mit den Selbstbezeichnungen und -wahrnehmungen der Adressierten, denn auch in der Sexarbeit stellen sich Geschlechterverhältnisse und -beziehungen oftmals komplexer und vielseitiger dar als in ihrer medialen und gesellschaftlichen Verhandlung (vgl. Chipamaunga, Muula & Mataya, 2010, S. 49). [5]
In der aktuellen Forschung wird Sexarbeit zunehmend empirisch erforscht, aus unterschiedlichen Perspektiven als gesellschaftliches Phänomen analysiert und jenseits der Zuschreibung von Unmoral und Devianz diskutiert (vgl. Grenz, 2005) – oder gerade im Kontext ihrer Moralisierung thematisiert (Probst, 2015). Dabei werden unter anderem die Verknüpfung von Sexarbeit und Drogengebrauch (Schrader, 2013), Sexarbeit und Arbeitsmigration (Mai, 2009; Mitrović, Gerheim & Koller-Tejeiro, 2007; Platt et al., 2011), männliche Sexarbeit (Aggleton, 1999; Fink & Werner, 2005; Hagele, 2007; Schönnagel, 2016; Weitzer, 2011), rechtliche Perspektiven (Euchner, 2015; Galen, 2004; Pates, Dölemeyer & Leser, 2016), Sexarbeit und Gesundheitsversorgung (Clements, 1996; Richter, 2013), Sexarbeitskund_innen (Armstrong, 2014; Velten, 1994; Grenz, 2005) sowie Sexarbeit im globalen Süden (Kempadoo & Doezma, 1998; Ssewakiryanga, 2002) untersucht. Insgesamt wird Sexarbeit inzwischen verstärkt in gesellschafts- und geschlechtertheoretische Fragestellungen eingebettet und kann – wenn auch einzelne Aspekte nach wie vor nur sehr wenig beforscht sind – durchaus als ein Modethema empirischer Sozialforschung bezeichnet werden (siehe hierzu u. a. die Studien und Sammelbände von Grenz & Lücke, 2006; Kontos, 2009; Löw & Ruhne, 2011; Maher, Pickering & Gerard, 2013; Sanders, O'Neill & Pitcher, 2009; von Dücker, 2005). [6]
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Zitationsvorschlag:
Küppers, Carolin (2016). Sexarbeit. In Gender Glossar / Gender Glossary (6 Absätze). Verfügbar unter http://gender-glossar.de
Persistente URN:
urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-220659 (Langzeitarchiv-PDF auf Qucosa-Server)
Dr. phil. Carolin Küppers
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Post-Doc Nachwuchsforschungsgruppe „Food for Justice: Power, Politics and Food Inequalities in a Bioeconomy“, ZI Lateinamerika-Institut, Freie Universität Berlin
Arbeitsschwerpunkte / Forschungsinteressen: Intersektionale soziale Ungleichheiten; prekäre Arbeitsbedingungen; Sexuelle, geschlechtliche und familiale Vielfalt
carolin.kueppers@fu-berlin.de, https://www.lai.fu-berlin.de/forschung/food-for-justice/team/kueppers/index.html
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