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Selbstbestimmung

Sarah Karim

kurz:erklärt

Einfache Sprache

Mit Selbstbestimmung ist üblicherweise gemeint, frei von äußeren Einflüssen und inneren Beschränkungen über das eigene Leben, Handeln und den eigenen Körper zu verfügen. Selbstbestimmung gilt als Schlüsselbegriff und Norm (spät-)moderner, ‚westlich-postindustrieller‘ Gesellschaften und ist eine zentrale Forderung in der langen Geschichte feministischer und anderer emanzipatorischer Kämpfe. Trotz dieser Zentralstellung des Begriffs wird er selten explizit definiert, sondern vorausgesetzt und bleibt daher häufig relativ unscharf. [1]

Im Etymologischen Wörterbuch des Deutschen findet sich kein eigenes Lemma für Selbstbestimmung. Auch der Begriff ‚selbst‘ wird inhaltlich nicht eindeutig definiert, sondern lediglich in seiner Entwicklung auf dem althochdeutschen Demonstrativpronomen selb skizziert. Selbst kommt selten isoliert vor, sondern verbunden mit anderen Begriffen wie selbstständig, selbstisch, selbstgefällig, selbstlos etc. (Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache [DWDS], o.J.a). Das Verb ‚bestimmen‘ bezeichnet „‚anordnen, festsetzen’“ und stammt vom Frühneuhochdeutschen „‚(durch die Stimme) festsetzen’ (15. Jh.)“ (DWDS, o.J.b). Im 18. Jahrhundert kommen die Bedeutungen „‚festlegen, definieren’ und ‚nach Merkmalen klassifizieren’“ dazu; zusätzlich wird das Adverb „‚sicher, gewiß’“ (DWDS, o.J.b) genannt. Im Metzler Lexikon Philosophie findet sich ein kurzes Lemma: Selbstbestimmung meint ‚negativ‘ oder passiv „das Frei-sein und die Unabhängigkeit der Person von natürlichen, gesellschaftlichen und politischen Einschränkungen“ (Prechtl, 2008b, S. 547) und, positiv konnotiert bzw. aktiv, die „Möglichkeit, dass der Einzelne oder die Gesellschaft ihrem Handeln einen frei gewählten Inhalt geben können.“ (ebd.) [2]

Historisch betrachtet spielte Selbstbestimmung in feministischen Auseinandersetzungen unterschiedliche Rollen. In der frühen Phase der bürgerlichen Frauenbewegung des 18. Jahrhunderts stand insbesondere die Freiheit der Frau und die Gleichheit zwischen den Geschlechtern im Mittelpunkt (Notz, 2014, S. 37). Selbstbestimmung ging mit einem emanzipatorischen Anspruch einher, welcher insbesondere gleiche Rechte von Frauen an politischen Wahlen teilzunehmen sowie auf Bildung und Erwerbsarbeit beinhaltete (ebd., S. 38). Proletarische Frauen gingen über die Forderung nach rechtlicher Gleichstellung hinaus und sahen die Befreiung der Frau mit dem Umsturz kapitalistischer Klassenherrschaft verbunden, die nicht in Opposition zu proletarischen Männern realisiert werden könne (ebd., S. 39). [3]

In der zweiten Welle feministischer Bewegung ab den 1960er/1970er Jahren galt es die „Deutungshoheit über den eigenen Körper“ (Schindele, 2014, S. 218) herzustellen, die Voraussetzung für Selbstbestimmung ist. Aus der feministischen Kritik an der Studentenbewegung, die sich zwar politisch progressiv gerierte, weiblichen Mitstreiterinnen gegenüber aber häufig chauvinistisch gab (Notz, 2014, S. 44), entstand der bis heute populäre Slogan ‚Das Private ist politisch!‘, der die Forderung nach einem generellen Kulturwandel widerspiegelt (ebd., S. 45). Zusätzlich stellt der Kampf gegen den §218 Strafgesetzbuch und damit die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs unter dem Motto „Mein Bauch gehört mir!“ ein Thema dar, dass für Frauenbewegte auch heute ein zentrales Konfliktfeld der Selbstbestimmung ist und in welchem eine zuvor ungekannte Solidarisierung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Frauen gelang (ebd., S. 47). Gleichwohl zeigt ein globaler Blick, dass queere Menschen, Frauen mit Behinderungen und BIPOC-Frauen um ihr Recht auf Schwangerschaft und sichere Geburt kämpfen müssen, da umgekehrt „ihre Fruchtbarkeit problematisiert und bekämpft“ (Agena et al., 2022, S. 7) wird. [4]

Die Mehrdeutigkeit des Selbstbestimmungsbegriffs liegt unter anderem auch in ihrem bisher ungeklärten Verhältnis zur Autonomie, die häufig synonym verwendet wird (Lindenau & Meier Kressig, 2024, S. 7). Der Autonomie-Begriff steht in der Philosophie vor allem mit der Aufklärungsphilosophie Kants in Verbindung, welcher forderte „der Mensch müsse sich seiner eigenen Vernunft bedienen, statt sich von fremden Autoritäten und von Tradition bestimmen zu lassen.“ (Prechtl, 2008a, S. 56) Moralphilosophisch betrachtet ist Selbstbestimmung dann möglich, wenn der Mensch sowohl von äußeren Zwängen als auch von „unmittelbaren Einflüssen sinnlicher Antriebe, Begierden, Leidenschaften und Interessen“ (ebd.) frei ist. [5]

Diese Vorstellung von Autonomie ist von (queer-)feministischen Autor:innen (Meißner, 2010) und Forscher:innen der Disability Studies (Davy, 2015; Erevelles, 2015) kritisiert worden, insbesondere aufgrund ihrer immanenten Rationalitäts-, Unabhängigkeits- und Fähigkeitsannahmen. Für Hanna Meißner ist „[d]as autonome Subjekt, das frei und rational Entscheidungen trifft“ (Meißner, 2010, S. 9-10) eine Illusion, die die „phantasmatische Figur des (bürgerlichen, weißen, heterosexuellen) Mannes“ (ebd.) zentral setzt, von dem andere Subjektformen lediglich abgeleitet und damit geringer bewertet werden. Handlungsfähigkeit und Autonomie scheinen in dieser Vorstellung von einem von der „Gesellschaft unberührten Kern des Individuums“ (ebd., S. 12) auszugehen und weder historisch noch sozio-kulturell eingebunden zu sein. [6]

Dass diese hergebrachte Konzeption von Subjektivität vor allem auch für Menschen mit Behinderungen schwierig einzulösen ist, hat unter anderem Nirmala Erevelles (2015) betont. Erevelles plädiert ausgehend von der poststrukturalistischen Dezentrierung des Subjekts (Wiede, 2019) für eine radikale Fokussierung der Relationen zwischen Subjekt und sozialer Struktur in ihrer jeweiligen historischen Einbettung (Erevelles, 2015, S. 59-60). Auch andere Autor:innen kritisieren, dass Selbstbestimmung nicht voraussetzungslos in Anspruch genommen werden kann. In ‚klassischen‘ Autonomie- und Selbstbestimmungskonzepten werden bestimmte Fähigkeiten der Individuen vorausgesetzt, um selbstbestimmt handeln und entscheiden zu können; Ambivalenzen der Selbstbestimmungsforderung bleiben dabei meist ausgeblendet (Waldschmidt, 2012). Grundsätzlich können relationale Autonomiekonzepte, die „das Individuum als soziales Wesen […] erfassen, dessen Autonomie sich in und durch soziale Interaktion entfaltet“ (Valentiner, 2021, S. 101), dabei helfen weg „von der Selbstbestimmungsfähigkeit [hin] zu selbstbestimmungsfördernden Strukturen“ (Karim, 2024, S. 83)zu gelangen. [7]

Im Folgenden werden exemplarisch einige (aktuelle) Felder der Selbstbestimmung, die für die Gender Studies und verwandte Disziplinen relevant sind, angerissen. Erstens ist die Sexualität der Bereich, in welcher Selbstbestimmung gar zu einem Rechtsgut geworden ist und ein „Paradigmenwechsel von der Sittlichkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ (Valentiner, 2021, S. 97) eingeleitet wurde. Damit verbunden ist die Notwendigkeit und Gestaltung von Konsens (Valentiner, 2021, S. 19; Garcia, 2023; Saketopoulou, 2023). Aktuell wird dies insbesondere rund um die Prinzipien ‚Ja heißt Ja‘ und ‚Nein heißt Nein‘ verhandelt, wodurch sich die Art und Weise, wie über sexualisierte Gewalt öffentlich diskutiert wird, zunehmend verändert hat (Sanyal, 2014). [8]

Zweitens wird im Rahmen der geschlechtlichen Identität das kürzlich verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz diskutiert. Das neue Gesetz löst „die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen“ (Roßbach, 2024a, S. 67). Die aufwändigen Begutachtungsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags, die das Transsexuellengesetz (TSG) vorsah, sollen durch eine „selbstbestimmte Erklärung vor dem Standesamt“ (ebd.) abgelöst werden. Insgesamt ist jedoch das lange Gesetzgebungsverfahren „von einer reaktionären Diskursverschiebung“ (ebd., S. 68) begleitet worden (ausführlich Vanagas & Vanagas, 2023), die zwar öffentlich vehement, aber selten sachlich und informiert geführt wird, sondern hauptsächlich der Diffamierung des Themas dient. Global zeigen sich auch hier ambivalente Entwicklungen (Schubert, 2024). [9]

Drittens ist mit den weltweiten Debatten um Schwangerschaftsabbruch das Kernthema der zweiten Frauenbewegung zurück auf dem Tableau feministischer Kämpfe. Während in den letzten 30 Jahren eine weltweite Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verzeichnet werden kann (Center for Reproductive Rights, o.J.), macht die Verschärfung insbesondere in Polen und den USA auch hierzulande Schlagzeilen und verdeutlicht die Relevanz einer rechtlichen Absicherung. In den USA löste die Absetzung von Roe v. Wade eine staatenweite Veränderung und Verschärfung der Abtreibungsgesetze aus. (Aseltine/Ekland-Olson, 2025) Als Reaktion darauf hat beispielsweise Frankreich das Recht auf Schwangerschaftsabbruch 2024 in der Verfassung verankert (tagesschau.de, 2024). Auch in Deutschland nimmt die Debatte derzeit wieder Fahrt auf (beck-aktuell, 2024). [10]

Darüber hinaus gibt es auch Kritik am Begriff Selbstbestimmung. Das Streben nach Selbstbestimmung wird auch für eine gewisse Entsolidarisierung in Frauen- und anderen sozialen Bewegungen verantwortlich gemacht, da sie mit individualistischer Selbstbehauptung einherginge (Schindele, 2014, S. 219). Insbesondere die (vermeintliche) Passung zwischen feministischen Zielen wie „Chancengleichheit, Anspruch auf Mitgestaltung und Selbstbestimmung des Subjektes“ (Pöge et al., 2014, S. 25) und neoliberalen Politiken und Strategien, insbesondere die Responsibilisierung, wird in einem „Elitefeminismus“ (ebd.) gesehen und kritisiert. Selbstbestimmung gilt in diesen Kritiken als „wesentliches Element in Strategien neoliberaler Ökonomisierung und Individualisierung“ (Burgert et al., 2014, S. 344). Ob der Begriff der Selbstbestimmung wirklich vollumfänglich eine „neoliberale Metamorphose durchgemacht“ hat und lediglich „private Lösungen für gesellschaftliche Probleme“ (Schindele, 2014, S. 230) anbietet, bleibt zu klären. Festzuhalten ist, dass er „kein [per se, SK] widerständiger Begriff mehr“ (ebd.), sondern im gesamten wissenschaftlichen und politischen Spektrum fest verankert und gleichzeitig umkämpft ist. [11]

 

Literatur:

Agena, Gesine, Hecht, Patricia & Riese, Dinah (2022). Selbstbestimmt! Für reproduktive Rechte. Berlin: Wagenbach.


Aseltine, Elyshia & Sheldon, Ekland-Olson (2025). Abortion in the United States. The Moral and Legal Landscape. London, New York: Routledge.


beck-aktuell (2024). § 218 StGB: Neuer Vorstoß für Legalisierung von Abtreibungen Zugriff am 03.01.2025. Verfügbar unter https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/schwangerschaftsabbruch-legalisierung


Burgert, Cornelia, Schröder, Martina, Bentz, Petra & Fränznick, Monika (2014). Frauengesundheit in eigener Hand. 40 Jahre Feministisches Frauen-Gesundheits-Zentrum e.V. Berlin. In Yvonne Franke, Kati Mozygemba, Kathleen Pöge, Bettina Ritter & Dagmar Venohr (Hrsg.), Feminismen heute. Positionen in Theorie und Praxis (S. 339-352). Bielefeld: transcript.


Center for Reproductive Rights. (o.J.). The World’s Abortion Laws. Zugriff am 03.01.2025. Verfügbar unter https://reproductiverights.org/maps/worlds-abortion-laws/


Davy, Laura (2015). Philosophical Inclusive Design: Intellectual Disability and the Limits of Individual Autonomy in Moral and Political Theory. Hypatia, 30 (1), S. 132-148.


DWDS (o.J.a). selbst. Zugriff am 23.07.2024. Verfügbar unter https://www.dwds.de/wb/etymwb/selbst


DWDS (o.J.b). bestimmen. Zugriff am 23.07.2024. Verfügbar unter https://www.dwds.de/wb/etymwb/bestimmen


Erevelles, Nirmala (2015). Sings of Reason. Rivière, Facilitated Communication, and the Crisis of the Subject. In Shelley Tremain (Hrsg.), Foucault and the Government of Disability (2. erweiterte und überarbeitete Aufl., S. 45-64). Ann Arbour: University of Michigan Press.


Garcia, Manon (2023). The Joy of Consent. A Philosophy of Good Sex. Cambridge, London: Harvard University Press. Zugriff am 25.02.2025 Verfügbar unter https://doi.org/https://doi.org/10.4159/9780674294653


Karim, Sarah (2024). (Sexuelle) Selbstbestimmung behinderter Menschen. Paternalismus, Autonomie und Inklusion aus Sicht der Disability Studies. In Karolin Kuhn, Joachim Renzikowski & Barbara Schellhammer (Hrsg.), Sexuelle Selbstbestimmung bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen? Herausforderungen zwischen Ermöglichung und Schutz (S. 69-85). Baden-Baden: Nomos.


Lindenau, Matthias & Meier Kressig, Marcel (2024). Einleitung. In Matthias Lindenau & Marcel Meier Kressig (Hrsg.), Autonomie. Maßstab, Ideal oder Illusion? (S. 7-27). Bielefeld: transcript.


Meißner, Hanna (2010). Jenseits des autonomen Subjekts. Zur gesellschaftlichen Konstitution von Handlungsfähigkeit im Anschluss an Butler, Foucault und Marx. Bielefeld: transcript.


Notz, Gisela (2014). (Kein) Abschied von der Idee der Schwesterlichkeit? Herausforderungen für feministische Solidarität. In Yvonne Franke, Kati Mozygemba, Kathleen Pöge, Bettina Ritter & Dagmar Venohr (Hrsg.), Feminismen heute. Positionen in Theorie und Praxis (S. 33-54). Bielefeld: transcript.


Pöge, Kathleen, Franke, Yvonne, Mozygemba, Kati, Ritter, Bettina & Venohr, Dagmar (2014). Ein kaleidoskopischer Blick auf Feminismen heute. In Yvonne Franke, Kati Mozygemba, Kathleen Pöge, Bettina Ritter & Dagmar Venohr (Hrsg.), Feminismen heute. Positionen in Theorie und Praxis (S. 19-32). Bielefeld: transcript.


Prechtl, Peter (2008a). Autonomie. In Peter. Prechtl & Franz-Peter Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie. Begriffe und Definitionen (3., erweiterte und aktualisierte Aufl., S. 56-57). Stuttgard: JB Metzler.


Prechtl, Peter (2008b). Selbstbestimmung. In Peter Prechtl & Franz-Peter Burkard (Hrsg.), Metzler Lexikon Philosophie. Begriffe und Definitionen (3., erweiterte und aktualisierte Aufl., S. 547). Stuttgart: JB Metzler.


Roßbach, Susanna (2024a). Das Selbstbestimmungsgesetz. Was lange währt, wird endlich gut? Recht und Politik, 60 (1), S. 67-70.


Roßbach, Susanne (2024b). Und plötzlich selbstbestimmt: Zum endlich verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz. Zugriff am 30.07.2024. Verfügbar unter https://verfassungsblog.de/und-plotzlich-selbstbestimmt/


Saketopoulou, Avgi (2023). Sexuality Beyond Consent. Risk, Race, Traumatophilia. New York: University Press.


Sanyal, M. Mithu (2014). rape revisited. Die Tiefengrammatik der sexuellen Gewalt. In Yvonne Franke, Kati Mozygemba, Kathleen Pöge, Bettina Ritter & Dagmar Venohr (Hrsg.), Feminismen heute. Positionen in Theorie und Praxis (S. 237-247). Bielefeld: transcript.


Schindele, Eva (2014). Selbstbestimmung und medizinische Machbarkeit. In Yvonne Franke, Kati Mozygemba, Kathleen Pöge, Bettina Ritter & Dagmar Venohr (Hrsg.), Feminismen heute. Positionen in Theorie und Praxis (S. 217-233). Bielefeld: transcript.


Schubert, Karsten (2024). Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als Menschenrecht. Zugriff am 06.01.2025. Verfügbar unter https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/sexuelle-und-geschlechtliche-selbstbestimmung-als-menschenrecht/


tagesschau.de. (2024). Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung. Zugriff am 03.01.2025. Verfügbar unter https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html


Valentiner, Dana (2021). Das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zugleich eine gewährleistungsdogmatische Rekonstruktion des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Baden-Baden: Nomos.


Vanagas, Annette & Vanagas, Waldemar (2023). Das Selbstbestimmungsgesetz. Über die Diskurse um Transgeschlechtlichkeit und Identitätspolitik. Bielefeld: transcript.


Waldschmidt, Anne (2012). Selbstbestimmung als Konstruktion. Alltagstheorien behinderter Frauen und Männer (2., korrigierte Aufl.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Wiede, Wiebke (2019). Subjekt und Subjektivierung, Version: 2.0. Zugriff am 17.03.2022. Verfügbar unter http://docupedia.de/zg/Wiede_subjekt_und_subjektivierung_v2_de_2019

Zitationsvorschlag:

Karim, Sarah (2025). Selbstbestimmung. In Gender Glossar / Gender Glossary (11 Absätze). Verfügbar unter http://gender-glossar.de



Peristente URN:

 
Sarah Karim

Vertr.-Prof. Dr. Sarah Karim

  • Universität zu Köln, Disability Studies, Soziologie der Behinderung und Rehabilitation, Praxissoziologie,

  • Kontakt: sarah.karim@uni-koeln.de


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